Im Land Brandenburg bilden die Kassenärztliche Vereinigung (KVBB), die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZVLB), die Landeskrankenhausgesellschaft (LKB) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG).
Die LAG trifft ihre Entscheidungen durch ein Lenkungsgremium.
Oben genannte Organisationen sind im Lenkungsgremium stimmberechtigt vertreten. Die Landesärztekammer (LÄKB), die Landeszahnärztekammer (LZÄKB), die Organisationen der Pflegeberufe, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) sowie die Organisation zur Vertretung der Interessen von Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen (Patient*innenvertretung) werden mitberatend beteiligt.