Über uns
Geschäftsstelle
Gemäß § 5 Abs. 4 DeQS-RL unterhält die LAG eine Geschäftsstelle. Diese Landesgeschäftsstelle ist gegenüber den Krankenhäusern, Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren sowie den ermächtigten Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Psychotherapeut*innen und ermächtigten ärztlich oder zahnärztlich geleiteten Einrichtungen und Krankenkassen räumlich, fachlich und personell unabhängig, neutral und eigenständig. Die Verfahrensgrundsätze regelt eine Geschäftsordnung.