Der Klärende Dialog (gemäß § 7) ist mit den Einrichtungen zu führen, deren Perinatalzentren die pflegerisch-personellen Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllen und dies dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) melden.
Ziel des klärenden Dialogs:
Verantwortliche Stelle für die Durchführung des klärenden Dialog ist der LAG DeQS Brandenburg e. V.
Er wird unter Beteiligung der Landesverbände der Krankenkassen, der Ersatzkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde durch eine Fachgruppe unterstützt.