QS-Richtlinien

QFR-RL

Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

Der Klärende Dialog (gemäß § 8) ist mit den Einrichtungen zu führen, deren Perinatalzentren die pflegerisch-personellen Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllen und dies dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) melden.

Ziel des klärenden Dialogs:​

  • Ursachenanalyse​
  • Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen durch eine Zielvereinbarung​

Verantwortliche Stelle für die Durchführung des klärenden Dialog ist der LAG DeQS Brandenburg e. V. ​
Er wird unter Beteiligung der Landesverbände der Krankenkassen, der Ersatzkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde durch eine Fachgruppe unterstützt.