QS-Richtlinien
QFR-RL
Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
Der Klärende Dialog (gemäß § 8) ist mit den Einrichtungen zu führen, deren Perinatalzentren die pflegerisch-personellen Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllen und dies dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) melden.
Ziel des klärenden Dialogs:
- Ursachenanalyse
- Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen durch eine Zielvereinbarung
Verantwortliche Stelle für die Durchführung des klärenden Dialog ist der LAG DeQS Brandenburg e. V.
Er wird unter Beteiligung der Landesverbände der Krankenkassen, der Ersatzkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde durch eine Fachgruppe unterstützt.