QS-Richtlinien

Qb-R

Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Ziel der Regelung zum Qualitätsbericht ist eine Verbesserung von Transparenz und Qualität der Versorgung im Krankenhaus.​

Berichtspflicht gemäß § 4:​

  • nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser sind verpflichtet, jährlich für jeden Krankenhausstandort, einen Standortbericht zu erstellen und an die Annahmestelle Qualitätsbericht zu übermitteln
  • Der LAG DeQS Brandenburg e. V. ist verpflichtet, die Daten des C-1 Teils des Qualitätsberichts der Einrichtungen zu erstellen und an die Annahmestelle Qb zu übermitteln. Die Datensätze werden darüber hinaus den Einrichtungen zur Verfügung gestellt.