QS-Richtlinien
Plan. QI-RL
Die Richtlinie zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
Ziel der Richtlinie zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ist es, Qualitätsmängel zu messen, zu bewerten und die entsprechenden Informationen zunächst den Planungsbehörden, dann aber auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Richtlinie beinhaltet Indikatoren aus den QS-Verfahren:
- Geburtshilfe
- gynäkologische Operationen
- Mammachirurgie
Eine rechnerische Auffälligkeit eines planungsrelevanten Indikators führt zu einem Stellungnahmeverfahren auf Landesebene.
Eine statistische Auffälligkeit wird im Stellungnahmeverfahren der Bundesebene (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)) bearbeitet.
Das Ergebnis der Bewertungen wird vom G-BA den an die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden, die Landesverbänden der Krankenkassen, die Ersatzkassen und die Landesarbeitsgemeinschaften übermittelt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht auf seinen Internetseiten die Ergebnisse der Bewertungen.
Der LAG DeQS Brandenburg e. V. führt bei Bedarf mit betroffenen Einrichtungen qualitätsfördernde Maßnahmen, z.B. Besprechungen und Begehungen sowie Maßnahmen der Maßnahmenstufe 1 oder 2 durch und teilt Inhalt der Maßnahmen dem IQTIG mit.