QS-Richtlinien
DeQS-RL
Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung legt in Teil 1 die Rahmenbestimmungen und Verfahrensgrundsätze fest.
Ziele der Richtlinie:
- Die Qualität in der medizinischen Versorgung zu sichern und zu fördern
- Die Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität zu verbessern
- Valide und vergleichbare Erkenntnisse über die Versorgungsqualität der Leistungserbringer*innen zu gewinnen
- Erkenntnisse über Qualitätsverbesserungspotenzial zu gewinnen
- Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement zu unterstützen
- Ein transparentes Verfahren für alle Beteiligten beim Prozess der einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung zu gewährleisten
- Durch die sektorenübergreifende Betrachtung einen kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsprozess einzuleiten
- Patient*innensicherheit und Patient*innenorientierung zu stärken
- Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen in verständlichen Form zu veröffentlichen und damit die Selbstbestimmung Patient*innen zu stärken
Diese Richtlinie gilt für:
- Nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
- Zur vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassene Leistungserbringer*innen
- Zugelassene medizinische Versorgungszentren
- Ermächtigte Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Psychotherapeut*innen
- Ermächtigte ärztlich oder zahnärztlich geleitete Einrichtungen
- Krankenkassen
DeQS-RL beinhaltet folgende QS-Verfahren:
Landesbezogene QS-Verfahren (erfolgt auf Landesebene durch die Geschäftsstelle des LAG DeQS Brandenburg e. V.):
- Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI)
- Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)
- Cholezystektomie (QS CHE)
- Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)
- Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS)
- Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
- Mammachirurgie (QS MC)
- Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
- Dekubitusprophylaxe (QS DEK)
- Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF)
- Perinatalmedizin (QS PM)
- Hüftgelenkversorgung (QS HGV)
- Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)
Bundesbezogene QS-Verfahren
(erfolgt durch das nach § 137 SGB V beauftragte Institut (IQTIG)):
- Transplantationsmedizin (QS TX)
- Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK)