QS-Prozess

Stellungnahmeverfahren

Die zuständigen Stelle für die Bewertung der Ergebnisse, sowie für die Einleitung und Umsetzung qualitätsverbessernder Maßnahmen sind:​

  • bei länderbezogenen Verfahren des LAG DeQS Brandenburg e. V.​ und
  • bei bundesbezogenen Verfahren die Bundesstelle (Unterausschuss QS).​

Ergeben die Auswertungen rechnerische Auffälligkeiten wird ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet. Dieses kann mehrstufig sein (Einholung der schriftlichen Stellungnahmen, Durchführung von Gesprächen, Begehungen)