Die zuständigen Stelle für die Bewertung der Ergebnisse, sowie für die Einleitung und Umsetzung qualitätsverbessernder Maßnahmen sind:
Ergeben die Auswertungen rechnerische Auffälligkeiten wird ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet. Dieses kann mehrstufig sein (Einholung der schriftlichen Stellungnahmen, Durchführung von Gesprächen, Begehungen)