Anhand der QS-Filter-Software werden dokumentationspflichtige Datensätze der externen Qualitätssicherung festgestellt.
Die Anzahl der dokumentationspflichtigen Datensätze wird in elektronischer Form an die Datenannahmestelle übermittelt
Die Einrichtungen übermitteln eine Konformitätserklärung, die die Richtigkeit der übermittelten Daten bestätigt
Den Einrichtungen wird in der Folge ein Soll-Ist-Abgleich übermittelt, der die Dokumentationsraten abbildet
Für Praxen
Die Datenannahmestelle (Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg) stellt anhand der Leistungsdaten der vertragsärztlich tätigen Praxen die Anzahl dokumentationspflichtiger Datensätze der externen Qualitätssicherung fest.