QS-Prozess
Datenvalidierung
Validiert werden die übermittelten fall- und einrichtungsbezogenen Dokumentationsdaten der Leistungserbringer*innen und die übermittelten Sozialdaten der Krankenkassen.
Die Datenvalidierung umfasst:
- Die statistische Basisprüfung – Bundeseinheitlich definierte Auffälligkeitskriterien prüfen die Plausibilität der QS-Dokumentation. Sie werden in das Stellungnahmeverfahren einbezogen.
- Datenvalidierung durch direkte Einsicht in die Unterlagen der Patient*innen – findet aktuell ausschließlich für den Bereich der Planungsrelevanten Qualitätsindikatoren statt