QS-Prozess

Datenvalidierung

Validiert werden die übermittelten fall- und einrichtungsbezogenen​ Dokumentationsdaten der Leistungserbringer*innen und die​ übermittelten Sozialdaten der Krankenkassen.

Die Datenvalidierung umfasst:​

  • Die statistische Basisprüfung – Bundeseinheitlich definierte Auffälligkeitskriterien prüfen die Plausibilität der QS-Dokumentation. Sie werden in das Stellungnahmeverfahren einbezogen.​
  • Datenvalidierung durch direkte Einsicht in die Unterlagen der Patient*innen – findet aktuell ausschließlich für den Bereich der Planungsrelevanten Qualitätsindikatoren statt